Kategorie: News
Von: Martin R. Bertschinger
Unverhältnsimässige Schikane für Oldtimer- und Youngtimer-Fahrer
Das Umweltschutzrecht des Bundes verpflichtet die Kantone, Massnahmenpläne zur Luftreinhaltung aufzustellen. Als Massnahme kann auch die Einrichtung von Umweltzonen vorgesehen werden. In diesen dürfen dann Fahrzeuge nur noch verkehren, wenn sie gewisse Emissionswerte nicht überschreiten.
Der frühere Verkehrs- und Umweltminister, Moritz Leuenberger, hat als eine seiner letzten Amtshandlungen eine entsprechende rechtliche Grundlage in Form einer Verordnung ausarbeiten lassen - so quasi als "Abschiedsgeschenk" an die Old- und Youngtimer-Szene. Gemäss Vorlage dürfen Fahrzegue, die vor dem 1.10.1987 in Verkehr gesetzt wurden nicht mehr in den vorgesehenen Umweltzonen verkehren. Weder für Oldtimer (mit Eintrag "Code 180 = Veteranen-Fahrzeuge" im Fahrzeugausweis) noch für Youngtimer (auch wenn sie z.B. einen Katalysator haben) sind Ausnahmen vorgesehen; sie wurden in der vorgesehenen Verordnung schlichtweg vergessen (oder absichtlich weggelassen) und dürften bei Einfühung von Umweltzonen nicht mehr in den Städten verkehren.
Die Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Umweltzonen wurde den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien und gesamschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebietem, den Dachverbänden der Wirtschaft und "übrigen" zugestellt. "Übrige" sind u.a. "Fussverkehr Schweiz", Krebsliga, Schausteller-Verband, Schweiz.Verband für Seniorenfragen usw.; die betroeffenen Dachverbände (FSVA, dem wir angehören und SDHM) wurden zur Anhörung nicht angeschrieben /eingeladen.
Oldtimer- und Youngtimer-Szene wehrt sich gegen die vorgesehene Verordnung.
Dachverbände und Markenclubs machten unzählige Eingaben an das Bundesamt für Strassen /ASTRA. Im Namen des BMW Veteranen und Klassiker Club Schweiz machte auch ich einen Antrag, wonach eine Ausnahme für Veteranen-Fahrzeuge mit entsprechendem Eintrag im Fahrzeugausweis gemacht werden soll (-> siehe Beilage).
Mit separatem Schreiben stellte ich persönlich als Präsident des BMW VKC Schweiz und als Vize-Präsident des SMVC zusätzlich einen Antrag. wonach die Verordnung gar nicht eingeführt werden soll. Wo liegt z.B. der Unterschied zwischen einem BMW 635 CSi mit Katalysator, der im Sommer 1987 eingelöst wurde und einem der beim Händler stand und erst nach dem 1.10.1987 eingelöst wurde?
Die Umweltverschmutzung durch Personen-Fahrzeuge hat in den letzten Jahren markant abgenommen - der Hebel müsste vorerst bei schlimmeren Umweltsündern angesetzt werden. In Deutschland wurde festgestellt, dass die Umweltzonen zu keiner Verbesserung führten - man denkt sogar über eine Abschaffung dieser Zonen.
Aufruf an unsere Mitglieder: Werben Sie bei Politikern - National- und Ständeräten - gegen die Einführung von Umweltzonen! Ich liefere Ihnen /Euch gerne weitere Argumente.
Aufruf an Noch-nicht-Mitglieder: Treten Sie unserem Club - oder einem andern Marken- oder Oldtimer-Club bei und unterstützen Sie uns. Mit mehr Mitgliedern haben wir alle mehr politisches Gewicht. Seien Sie kein Trittbrett-Fahrer, indem sie einfach von unseren Bemühungen profitieren ohne uns zu unterstützen. Im übrigen pflegen wir auch Kameradschaft unter Gleichgesinnten und profitieren bei Pflege und Erhalt der Fahrzeuge von den Erfahrungen der Kameraden.
Freundliche Grüsse
Martin R. Bertschinger
Präsident BMW Veteranen und Klassiker Club Schweiz und Vize-Präsident SMVC

Webseite empfehlen